Rechtskostenhilfe
Die HS gewährt Rechtskostenzuschüsse,
- wenn Menschen sich mit rechtlichen Mitteln gegen Diskriminierung
wehren müssen und dazu auf Grund ihres geringen Einkommens allein nicht
in der Lage sind oder
- um mit Musterprozessen die Gleichstellung von Lesben und Schwulen
voranzubringen.
Die Unterstützung bei Rechtskosten können mit einem besonderen Formular beantragt werden.
Bitte beachten Sie die folgende Anleitung beim Ausfüllen des
Antrags:
Bite füllen Sie die ersten zwei Seiten des Antragsformulars selbst
aus, erstellen Sie einen Ausdruck und unterschreiben Sie diesen. Für bestimmte
Details müssen Sie ggf Fotokopien beifügen (siehe unten).
- Falls der/die Antragsteller/in von einer Behörde laufende Leistungen zum
Lebensunterhalt (z.B. nach AsylbLG, SGB II ["Hartz IV"], SGB XII
["Sozialhilfe"]) erhält, fügen Sie bitte auch eine Kopie des letzten Bescheids
bei.
- Falls der/die Antragsteller/in andere Einkünfte hat, fügen
Sie außerdem das Formular "Erklärung über
die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" (Anlage zum Antrag
auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe) bei. Den Vordruck erhalten Sie
unter diesem externen Link.
- Falls noch kein Rechtsanwaltsbüro beauftragt worden ist, bleibt
die dritte Seite leer.
Der Antragssteller oder das Anwaltsbüro schickt dann alles zusammen
an die folgende Adresse:
Homosexuelle Selbsthilfe e.V.
-Rechtskosten-
Postfach 12 05 22
10595 Berlin
Sollten Sie weitere Fragen zum Antrag haben, stehen wir Ihnen
über uns Kontaktformular gerne zur Verfügung.
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