Rechtskostenhilfe

Die HS gewährt Rechtskostenzuschüsse,

  1. wenn Menschen sich mit rechtlichen Mitteln gegen Diskriminierung wehren müssen und dazu auf Grund ihres geringen Einkommens allein nicht in der Lage sind oder
  2. um mit Musterprozessen die Gleichstellung von Lesben und Schwulen voranzubringen.

Die Unterstützung bei Rechtskosten können mit einem besonderen Formular beantragt werden.

Bitte beachten Sie die folgende Anleitung beim Ausfüllen des Antrags:

Bite füllen Sie die ersten zwei Seiten des Antragsformulars selbst aus, erstellen Sie einen Ausdruck und unterschreiben Sie diesen. Für bestimmte Details müssen Sie ggf Fotokopien beifügen (siehe unten).

  1. Falls der/die Antragsteller/in von einer Behörde laufende Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. nach AsylbLG, SGB II ["Hartz IV"], SGB XII ["Sozialhilfe"]) erhält, fügen Sie bitte auch eine Kopie des letzten Bescheids bei.
  2. Falls der/die Antragsteller/in andere Einkünfte hat, fügen Sie außerdem das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" (Anlage zum Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe) bei. Den Vordruck erhalten Sie unter diesem externen Link.
  3. Falls noch kein Rechtsanwaltsbüro beauftragt worden ist, bleibt die dritte Seite leer.

Der Antragssteller oder das Anwaltsbüro schickt dann alles zusammen an die folgende Adresse:

Homosexuelle Selbsthilfe e.V.
-Rechtskosten-
Postfach 12 05 22
10595 Berlin

Sollten Sie weitere Fragen zum Antrag haben, stehen wir Ihnen über uns Kontaktformular gerne zur Verfügung.